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RUNGNE Beschwerde­mechanismus für Stakeholder

RUNGNE APPAREL AS («Rungne») hat einen Prozess, durch den Stakeholder Beschwerde­en melden können. Dazu gehören Arbeitnehmende, Lieferanten, Unterauftragnehmer oder andere. Beschwerden können sich auf Umwelt­schäden, Menschen­rechts­verletzungen, Governance­probleme oder alles andere im Zusammenhang mit Rungnes Betrieb oder Liefer­kette beziehen (inkl. direkte und indirekte Lieferanten, externer Transport und Lagerung, Einzelhandels­partner usw.). Beispiele sind Arbeits­belästigung, Kinder­arbeit, Menschen­rechts­missbrauch oder Umwelt­bedenken.

Rungnes Beschwerdemmechanismus wird vom Hauptquartier in Norwegen verwaltet und kann in verschiedenen Sprachen, anonym und sicher genutzt werden.

Rungne erwartet, dass Lieferantengeschäfts­partner (einschließlich vorgelagerter und nachgelagerter) Beschwerden durch Beschwerde­boxen, Arbeitnehmer­vertreter oder andere Mittel beheben. Rungnes Beschwerdemmechanismus ist eine Backup­option für ungelöste Probleme oder wenn lokale Kanäle unbequem zu nutzen sind. Er gewährleistet, dass Beschwerden fair und transparent untersucht und gelöst werden.

  1. Anforderungen an Lieferanten

Alle Lieferanten müssen Rungnes Lieferanten­verhaltenskodex unterzeichnen und befolgen. Sie müssen diesen Kodex in ihrer gesamten Lieferkette kommunizieren.

Lieferanten müssen:

  1. Rungnes Kontaktinformationen des Beschwerdemmechanismus beachten.
  2. Beschwerdemmechanismen bekannt machen und für Stakeholder zugänglich machen, z.B. in Toiletten oder anderen prominenten Bereichen.

Die Einreichung einer Beschwerde führt nicht zu Vergeltung oder Bestrafung (wie Verleumdung oder Kündigung) durch den Lieferanten oder Rungne. Beschwerden werden mit strenger Vertraulichkeit und Anonymität behandelt und können in jeder Sprache eingereicht werden.

Um Bedenken zu melden, kannst du Rungne direkt kontaktieren:

Bitte beachte, dass sich unsere Postadresse geändert hat. Lieferanten, die zuvor Rungnes Lieferanten­verhaltenskodex unterzeichnet haben, sollten ihre Unterlagen aktualisieren, um die neue Adresse widerzuspiegeln.

  1. Umfang von Beschwerden

    Rungnes Beschwerdemmechanismus deckt eine breite Palette von Themen ab, die sich auf Unternehmens­verantwortung beziehen, darunter: • Umwelt­bedenken • Arbeitssicherheit und Gesundheit • Menschen­rechts­verletzungen • Ethische Geschäftspraktiken Diese Bereiche sind in unserem Lieferanten­verhaltenskodex ausführlich beschrieben.

    Eine zulässige Beschwerde kann Folgendes umfassen:

    1. Gemeldete Verstöße gegen Rungnes Lieferanten­verhaltenskodex durch einen Partner in unserer Lieferkette.
    2. Verstöße gegen international anerkannte Menschen­rechts­standards, sei es durch externe Partner oder in unseren eigenen Betrieben.
    3. Jede Situation, die ein unmittelbares Risiko für das Wohlbefinden der Arbeitnehmenden darstellt.

    Beschwerden sind berechtigt für die Meldung, wenn:

    1. Sie sich auf angebliche Verstöße gegen unseren Lieferanten­verhaltenskodex beziehen.
    2. Der Vorfall an einer aktuellen Rungne-Lieferanten-Produktionsstätte stattgefunden hat.
    3. Das Problem einen früheren Lieferanten betrifft und Rungnes Einkaufspraktiken einbezieht.

    Um einen fairen und wirksamen Prozess zu gewährleisten, sollten alle Beschwerden: • Auf überprüfbaren Fakten und Beweisen basieren • Klare Informationen liefern, die einen Verstoß gegen unseren Verhaltenskodex zeigen • Relevanz und Schweregrad des Problems zeigen • Einen klaren Bezug zu Rungnes Geschäfts­aktivitäten oder Lieferkette herstellen

  2. Wer kann eine Beschwerde einreichen

    Menschen, die eine Beschwerde einreichen können, müssen das Problem aus erster Hand kennen. Wenn eine Gruppe einreicht, muss sie berechtigt sein, diejenigen zu vertreten, die betroffen sind. Dies umfasst Gewerkschaften, Arbeitnehmer­ausschüsse oder andere anerkannte Vertreter, die im Namen der betroffenen Personen sprechen können.

    Menschen, die einreichen können, sind: • Arbeitnehmende und ihre Vertreter • Gewerkschaften • Geschäfts­gruppen • NGOs • Jeder, der direkt von dem Problem betroffen ist

    Wir möchten von allen hören, die Bedenken haben. Unterschiedliche Sicht­weisen helfen uns, unser Geschäft verantwortungs­voll und ethisch zu führen.

  3. Wesentliche Informationen für eine Beschwerde

    Um eine umfassende Überprüfung zu erleichtern, gib bitte die folgenden Schlüssel­informationen ein, wenn du eine Beschwerde einreichst:

    • Name der beteiligten Partei (z.B. Lieferant, Arbeitgeber oder Unterauf­tragnehmer) • Spezifischer Ort des Vorfalls (z.B. Produktions­bereich, Lager, Verwaltungs­büro) • Relevante Rungne-Produkt(e)/Dienst(e), die mit dem Problem verbunden sind • Detaillierte Beschreibung des angeblichen Verstoßes, einschließlich:

  • Die spezifischen Bestimmungen von Rungnes Lieferanten­verhaltenskodex, die möglicherweise verletzt wurden
  • Eine klare und prägnante Beschreibung des Vorfalls oder der Situation
  • Alle verfügbaren Beweise oder Aussagen
  • Datum, Zeit­rahmen oder Dauer des Vorfalls oder des laufenden Problems
  1. Bearbeitung von Beschwerden

Um eine wirksame Bearbeitung von Beschwerden zu gewährleisten, folgt Rungne diesen Schritten:

  1. Empfangen und dokumentieren

Wir erhalten und dokumentieren die Beschwerde und behandeln alle Informationen vertraulich und anonym.

b. Überprüfung

Wir prüfen die Beschwerde innerhalb einer Woche und bewerten ihre Gültigkeit und Schweregrad.

c. Untersuchen

Bei lieferanten­bezogenen Beschwerden kontaktieren wir den Lieferanten innerhalb einer Woche für eine schriftliche Stellungnahme. Bei dringenden Problemen handeln wir innerhalb von 48 Stunden. Wir erinnern Lieferanten daran, dass Vergeltung verboten ist.

d. Antworten

Wir antwortet dem Beschwerdeführer und fragen, ob lokale Mechanismen versucht wurden. Wir teilen deutlich mit, ob die Beschwerde angenommen wird.

e. Lösung planen

Wenn eine Beschwerde zulässig ist, entwickeln wir einen Plan zu ihrer Behebung und konsultieren betroffene Personen, wenn möglich.

f. Implementieren

Wir führen die vereinbarte Lösung durch und überwachen ihre Umsetzung.

g. Nachverfolgen

Wir informieren den Beschwerdeführer über die Lösung oder alle weiteren erforderlichen Schritte.

h. Dokumentieren

Wir zeichnen die Ergebnisse und den Lösungs­status anonym auf.

Rungne veröffentlicht jährlich anonymisierte Beschwerde­zusammen­fassungen, einschließlich Beschreibungen, Ermittlungs­ergebnisse, Korrektur­maßnahmen und Fall­status.

  1. Eskalation

Wenn ein Beschwerdeführer mit der endgültigen Antwort auf seine Beschwerde nicht zufrieden ist, hat er die Möglichkeit, den Fall zu eskalieren. Rungne bietet ein unabhängiges Überprüfungs­verfahren durch eine neutrale dritte Partei an. Dies könnte umfassen:

• Einen internen Berufungs­ausschuss • Externe Mediations­dienste • Zusammen­arbeit mit lokalen NGOs oder Arbeitnehmer­vertreter

Das Ziel ist es, eine faire und gegenseitig akzeptable Lösung zu finden. Rungne verpflichtet sich zu Transparenz und Unparteilichkeit während dieses gesamten Prozesses.

  1. Eingegangene Beschwerden

    Bis zum 30. August 2024 wurden durch Rungnes Beschwerdemmechanismus keine Beschwerden eingereicht. Diese Information wird regelmäßig aktualisiert.